Das Bundesgesundheitsministerium hat die Erstattungen für die Telematikinfrastruktur zum 1.7. entscheidend geändert.
Eine Erstattung der laufenden Kosten Ihrer TI ist von einigen Voraussetzungen abhängig.
Bereits bei nur einer fehlenden Komponente werden die Erstattungen um 50% gekürzt, bei zwei fehlenden Modulen, erhalten Sie gar keine Förderung mehr. Die genauen Beträge und Informationen können Sie auf der KBV Seite nachlesen: hier klicken
Bitte prüfen Sie dringend ob Sie die nötigen Module einsetzen:
• Notfalldatenanagement (NFDM)
• Elektronischer Medikationsplan (eMP)
• elektronische Patientenakte (ePA)
Anbei finden Sie das Bestellblatt für die nötigen TI-Mehrwertanwendungen sowie weitere Kartenleser. Bitte gleich ausfüllen und zurück senden.
TI Mehrwertanwedungen
Kartenleser